Lebensversicherungen bei Auslandseinsatz Bundeswehr

Aufgrund der Kriegsklausel in den Bedingungen wird bei einer aktiven Teilnahme eines Soldaten an kriegerischen Ereignissen von deutschen Lebensversicherern nicht geleistet. Eine passive Teilnahme an diesen Ereignissen ist durchaus abgesichert, hier erbringt der Versicherer bedingungsgemäß Leistungen. Zum Beispiel, wenn sich der Soldat in einer friedenssichernden Mission befand, und er nicht aktiv an kriegerischen Handlungen beteiligt war. Als passiv gilt auch der Einsatz eines Soldaten, wenn der Tod während eines Unfalles bei einer Patrouillenfahrt passiert. In diesem Fall prüft die Lebensversicherung, ob ein passiver Einsatz vorliegt und leistet dabei ggf. auch im Auslandseinsatz Bundeswehr. Ob dies der Fall ist, sollte vor einem Einsatz schriftlich beim Versicherer angefragt werden.

 

Mit der Auslandseinsatz-Police sichern Sie Ihre Familie/Hinterbliebenen ab, wenn dieser Auslandseinsatz auch aktiv stattfindet. Das ist gerade dann eine wichtige Absicherung für den Soldat, wenn noch Forderungen aus Darlehen (z.B. Hauskauf) bestehen.