Mit der Diensthaftpflichtversicherung sichert der Soldat das dienstliche Haftungsrisiko ab. Gemäß §24 Soldatengesetz haften Sie als Soldat bei Verletzungen der Dienstpflicht dem Bund gegenüber. Daher sollte eine Diensthaftpflicht immer zusätzlich zur privaten Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Versicherungssumme 10 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Dienstlicher Umgang mit Geräten und Waffen/Munition. Kfz-/Geräteregress und Abhandenkommen von nicht persönlichen Ausrüstungsgegenständen bis 50.000 Euro. Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegen-ständen bis 5.000 Euro. Nachhaftung bis 5 Jahre.
Bei einem bestehenden Privathaftpflichtvertrag können Sie mit der Ergänzungsdeckung attraktiv und günstig wechseln. Sprechen Sie uns an! So zahlen Sie bis zum Ablauf des bestehenden Vertrages nur 1% des Beitrages für die Privat- und Diensthaftpflicht und haben dabei vollen Versicherungsschutz.
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